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Blitzschutz: wann er Pflicht ist und was innerer Blitzschutz bedeutet

Der Ableiter auf dem Dach ist die eine Hälfte.

Wann eine Anlage gefordert wird

Die Bauordnungen der Länder verlangen Blitzschutzanlagen für Gebäude, bei denen ein Blitzeinschlag nach Lage, Bauart oder Nutzung besonders wahrscheinlich ist oder besonders schwere Folgen hätte. Das betrifft typischerweise hohe und freistehende Gebäude sowie solche mit vielen Menschen oder besonderer Nutzung.

Für das gewöhnliche Wohnhaus ist eine Blitzschutzanlage baurechtlich meist nicht vorgeschrieben. Ob sie dennoch sinnvoll ist, entscheidet die Lage — und immer häufiger die Gebäudeversicherung, die eigene Anforderungen stellen kann.

Äußerer Blitzschutz

Er fängt den Einschlag ab und führt ihn kontrolliert in die Erde: Fangeinrichtung auf dem Dach, Ableitungen an der Fassade, Erdungsanlage im Boden. Entscheidend sind die Abstände und die Verbindung zu allem, was leitfähig ist — Dachrinnen, Antennen, Photovoltaik, Geländer.

Eine solche Anlage ist keine Montage nach Gefühl. Sie folgt einem Blitzkugelverfahren und wird dokumentiert, damit sie später prüfbar bleibt.

Innerer Blitzschutz — der Teil, den man vergisst

Ein Einschlag muss das Haus nicht treffen, um Schaden anzurichten. Er erzeugt Überspannungen, die über Netz-, Telefon- und Antennenleitungen einkoppeln. Genau daran gehen Geräte kaputt — nicht am Feuer, sondern an der Spannungsspitze.

Dagegen wirkt gestufter Überspannungsschutz: ein Ableiter im Verteiler, feinere Stufen näher am Gerät und ein sauberer Potentialausgleich, in den alle Metallsysteme des Hauses einbezogen sind. Ohne diesen Ausgleich arbeiten die Ableiter gegen unterschiedliche Bezugspunkte — und damit unvollständig.

Prüfung und Wartung

Blitzschutzanlagen sind wiederkehrend zu prüfen; die Abstände richten sich nach Schutzklasse und Nutzung des Gebäudes. Geprüft werden Durchgängigkeit, Erdungswiderstand und der Zustand der Bauteile.

Wir übernehmen die Prüfung mit Protokoll — auch für Anlagen, die wir nicht selbst errichtet haben. Ein Nachweis, der im Schadensfall vorliegt, ist genau dann etwas wert, wenn ihn niemand mehr beschaffen kann.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Einfamilienhaus Blitzschutz?

Baurechtlich meist nicht. Sinnvoll wird es bei freistehender oder erhöhter Lage, bei Photovoltaik auf dem Dach und immer dann, wenn die Gebäudeversicherung es verlangt.

Schützt eine Steckdosenleiste mit Überspannungsschutz?

Nur als letzte Stufe und nur für das, was daran hängt. Ohne Ableiter im Verteiler und ohne Potentialausgleich fehlt der Leiste die Grundlage, gegen die sie ableiten soll.

Ändert Photovoltaik etwas am Blitzschutz?

Ja. Eine Anlage auf dem Dach bringt zusätzliche leitfähige Teile und Leitungswege ins Gebäude. Vorhandener Blitzschutz muss dann angepasst, Überspannungsschutz auf der Gleichstromseite mitgedacht werden.

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